Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Redaktion
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Umsetzung der europäischen WEEE- Direktive in deutsches Recht. Es überträgt im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Das betrifft auch UV-Röhren und Hochdruckstrahler.

Dieses Gesetz verpflichtet Altgeräte, UV-Röhren und Hochdruckstrahler (Altröhren- und Strahler) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.

Altröhren und -Strahler

Die Kommunen erfassen die Altröhren- und Strahler getrennt von den übrigen Abfällen und stellen sie zur Abholung und umweltgerechten Entsorgung bereit. Dieses übernimmt die Organisation „LARS", welcher unser NT- Lieferant sich angeschlossen hat. „LARS" stellt im Solidarverbund mit anderen Unternehmen bei den öffentlichen Wertstoffhöfen entsprechende Container zur Verfügung, in die dann Altröhren und -Strahler entsorgt werden können. Die Kommunen dürfen keine Gebühren für die bei ihnen entsorgten Altröhren und -Strahler erheben. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung werden ab dem 24.03.2006 bereits beim Kauf von UV-Röhren und Hochdruckstrahlern erhoben. Deshalb werden pro UV-Röhre und Hochdruckstrahler eine Entsorgungspauschale in Höhe von 22 ct (0,22 € Netto) (Skonto-, Rabatt- und Bonusneutral) berechnet. Nach einer monatlichen Mengenmeldung, zu der unser NT- Lieferant verpflichtet ist, wird er diese Einnahmen an die zentrale Verwaltungsstelle abführen.

Altröhren und -Strahler können bei öffentlichen Entsorgern kostenlos abgegeben werden.


Mit freundlichen Grüßen

Sunal Direct
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