Cindy22
Hey Leute, hab gestern einen Fittness Vertrag abgeschlossen und war soweit auch zufrieden.
Habe jetzt ein Jahr Laufzeit und zahle 49 Euro im Monat.
Ich wollte das Studio abe rnur mal testen. Wie die Leute sind etc.
Hab gedacht, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als diesen Monat, wo ich noch zurücktreten kann.
Und heute lese ich, dass man 14 Tage für 14 Euro unverbindlich testen kann!!!
Bin stinksauer, dass ich jetzt so viel gezahlt habe, und nen Vertrag habe!!!
Also, wer kennt sich aus, mit dem Rücktrittsrecht (wenn ich wegen Täuschung nichts zahlen will???
Will heute nach der Arbeit da aufmarschieren!
Kein Wunder dass alle Vorurteile gegen diese Scheiß Verträge sind!!!
chiara11
aber irgendwie versteh ich das nicht ganz. Hast Du Dich vorher nicht umfassend informiert ?
Ich bin jetzt auch gerade dabei einen Halbjahresvertrag abzuschliessen. Allerdings hab ich vorher klipp und klar zum Chef gesagt, daß ich das Studio erst ein paar Mal testen will. Denn nur dadurch sehe ich, ob ich Spaß dran habe, mir die Leute zusagen ect.
Er hat ohne weiteres zugestimmt.
Hast Du denn nicht gefragt, ob Du das Studio nicht erst mal unverbindlich testen kannst, bevor Du einen Vertrag abschliesst ?
Wie ist es denn jetzt eigentlich ausgegangen ? Du warst doch schon dort oder ?
Gruß,
Chiara
Tweety1978
Hallo Cindy22!
Bei Verträgen hat man grundsätzlich 14 Tage Zeit vom Vertrag zurückzutreten.
Wie das mit den Verwaltungskosten ist weiß ich nicht, aber Du kannst auf alle Fälle aus dem Vertrag raus.
Wichtig ist aber, daß Du wirklich die 14 Tage einhälst. Ansonsten mußt Du fleißig zahlen.
Viel Glück
Gruß Tweety1978
devotee
Ich kann deinen Ärger gut verstehen! Aber keine Panik: jeden Vertrag, den du in Deutschland abschließt, kannst du innerhalb von 14 Tagen widerufen. Absolut jeden Vertrag, d.h. lass dir bloß nichts von denen erzählen.
Wenn der Besitzer nicht möchte, daß du gegen ihn vorgehst, dann wird er dir auch ohne zu zögern das Geld wiedergeben. Denn schließlich ist er auf Mundpropaganda angewiesen.
In diesem Sinne wünsche ich dir viel Erfolg und setze noch heute ein Schreiben auf (am besten Einschreiben mit Rückschein), indem du deinen Vertrag widerufst!!!
devotee
knackboy
ich will ja nicht randalieren, aber ich glaube so allgemein kann man das nicht sagen, dass jeder in Deutschland geschlossene Vertrag widerrufbar ist.
In Cindys Fall dürfte es allerdings rechtstheoretisch möglich sein, wenn man auf einige Versäumnise bei Vertragsschluss seitens des Fitnessstudiobetreibers hinweist.
LG
knackboy
devotee
sorry, hat was gedauert
ich dachte bis jetzt eigentlich immer, daß es geht.bin allerdings keine expertin. nur hatte ich mal ein ähnliches problem und mich dann über die rechtslage informiert und da hieß es, daß es bei jedem vertrag so ist.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren
gruß,
devotee
knackboy
Also erst mal schaut man(n)/Frau in dem konkreten Vertrag oder dazugehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Bestimmungen bzgl. Rücktrittsrechten. Wenn da nichts geregelt beurteilt sich das nach Gesetz. Hier räumt das Gesetz an einigen Stellen ein Rücktrittsrecht ein, aber eben nicht generell. Überleg doch mal, wo das hinführen würde: Du kaufst dir heute eine Zeitung, liest sie und zehn Tage später gehst du in den Laden zurück und gibst sie zurück. Kann doch irgendwie nicht sein!!! Ein Rücktrittsrecht hast du u.a. bei Haustürgeschäften, weil der Gesetzgeber da von einem Überrumpelungseffekt ausgeht, wenn da auf einmal ein Vertreter dir unvermiottlet was aufschwatzen will, weiterhin bei Fernabsatzgeschäften (d.h. Geschäften unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln, insb. Internetbestellung), weil der Gesetzgeber meint, dass du als Käufer(in) den Gegenstand nicht vorher "live" untersuchen konntest, d.h., wenn er dir nicht gefällt sollst du auch eine Rückgabemöglichkeit haben; ein Rücktrittsrecht hast du auch bei den Verbraucherdarlehensverträgen, da der Gesetzgeber den Verbraucher vor Übereilung schützen will.
Von diesen Fällen abgesehen kannst du aber auch ein Rücktritt "konstruieren", wenn du Schadensersatz verlangen kannst. In diesem Fall kann der Schadensersatz auch in einer Vertragsauflösung bestehen (dürfte der Fall von Cindy sein ). Eine weitere Variante des Rücktritts hast du natürlich nach wie vor z.B. bei einem Kauf von mangelhaften Sachen.
Ich hoffe, der Kurzüberblick ist etwas hilfreich und konnte dich belehren
LG
knackboy
DunklerSChatten
soviel ich weiss kann man innerhalb einiger Tage von dem Vertrag zurücktreten auch wenn nichts davon drinsteht.
Sollte aber mal eine Rechtsberatung sagen. Die gibts glaub ich in jeder grossen Stadt und ein Anruf sollte reichen.
Aber hast Du schonmal gefragt und was haben die darauf gesagt?
Man muss ja nicht immer sofort die riesen Keule schwingen. Normalerweise sind die absolut kulant.
Gruß
DS
grasblaettle
Hast Du vielleicht ne Rechtsschutzversicherung ???
Dann ruf vorher dort an und erkundige dich dort !!!
Leider wüsst ich sonst auch keinen Rat, außer vielleicht mal freundlich mit denen zu reden...
steht in Deinem Vertrag nichts über ein Rücktrittrecht ???
LG v. *grasblättle*
Cindy22
...lang habe ich Rücktrittsrecht.
Allerdings habe ich ja einmalig 59 € gezahlt für Club- und Verwaltungsgebühr!
Das finde ich zum Testen dann doch zuviel.
Finde es auch ziehmlich unverschämt jemandem bei einer beratung solche Testangebote zu Verschweigen.
Hab ja ausdrücklich nach Infomaterial gefragt. Und mir wurde gesagt, sie hätten keins!
Also gut beraten nenn ich was anderes!
sunnyflower
arglistige Täuschung.
Im Normalfall müssten sie dir sogar die Club- und Verwaltungsgebühr zurückzahlen.
Natürlich muss das aber über den Anwalt gehen, freiwillig zahlen die das wohl nicht...
Viel Glück und sagst du bitte bescheid, was rausgekommen ist?
P.S.: Ich tappte vor nicht allzulanger Zeit auch in so eine Falle. War ein Versicherungsvertrag.
Habe ihn zwei Wochen danach storniert/annuliert. Einfach ein Fax mit fettem Beschwerdebrief (Haben mich beim Gespräch direkt ANGELOGEN und mir Sachen die ich gefragt habe bewusst verschwiegen) Hat wunderbar geklappt!
Ich kann deinem Zitat zustimmen: SCHEISS VERTRÄGE!
Sunny