shoody
Da sich die Branche mehr vom Knallerbräunen hin zu Wellnessanlagen und sanften Sonnenbänken entwickelt würde es mich interessieren ob ich mit poisitiven Gesundheitswirkungen den Endverbraucher bewerden darf.?
Habe vom Heilmittelwerbegesetz gehört weiss aber nicht genau ob das auch auf Studiobetreiber zutrifft.
Habe vom Heilmittelwerbegesetz gehört weiss aber nicht genau ob das auch auf Studiobetreiber zutrifft.