Himek
Die Frage, wann haftet der Sonnenstudio-Besitzer bei Verbrennungen eines Kunden, treibt wohl jeden Solarien-Betreiber um.
Ein solcher Fall wurde jetzt beim Amtsgericht Dortmund entschieden. Geklagt hatte ein 25-jähriger, der sich nach eigenen Aussagen in einem Dortmunder Sonnenstudio viel zu lange auf der Sonnenbank gesonnt und dabei verbrannt hatte. Es ging um 1250 Euro Schmerzensgeld.
Die Klage wurde abgewiesen. Der Grund: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger die Verbrennungen selbst verschuldet hätte. Betreiber und Mitarbeiterin konnten glaubhaft machen, das der Kunde richtig beraten und ihm eine schwächere Bank für 15 Minuten zugewiesen wurde.
Der Kunde legte sich aber auf eine stärkere Bank und das gleich für 25 Minuten. Damit liess sich nach Meinung des Gerichts ein Schadensersatzanspruch nicht mehr begründen.
Quelle: http://www.westfaelische-rundschau.d
Ein solcher Fall wurde jetzt beim Amtsgericht Dortmund entschieden. Geklagt hatte ein 25-jähriger, der sich nach eigenen Aussagen in einem Dortmunder Sonnenstudio viel zu lange auf der Sonnenbank gesonnt und dabei verbrannt hatte. Es ging um 1250 Euro Schmerzensgeld.
Die Klage wurde abgewiesen. Der Grund: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger die Verbrennungen selbst verschuldet hätte. Betreiber und Mitarbeiterin konnten glaubhaft machen, das der Kunde richtig beraten und ihm eine schwächere Bank für 15 Minuten zugewiesen wurde.
Der Kunde legte sich aber auf eine stärkere Bank und das gleich für 25 Minuten. Damit liess sich nach Meinung des Gerichts ein Schadensersatzanspruch nicht mehr begründen.
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